Der rechtliche Betreuer oder die Betreuerin kann für eine oder mehrere Entscheidungsbereiche im Leben des Betroffenen zuständig sein. Die einzelnen Aufgabenbereiche werden vom zuständigen Bereuungsgericht aufgrund des Betreuungsbedarfes festgelegt.
Der rechtliche Betreuer oder die Betreuerin kann für eine oder mehrere Entscheidungsbereiche im Leben des Betroffenen zuständig sein. Die einzelnen Aufgabenbereiche werden vom zuständigen Bereuungsgericht aufgrund des Betreuungsbedarfes festgelegt.