Unsere Wirkungsfelder
Das zuständige Betreuungsgericht (örtlichen Betreuungsbehörden oder das Amtsgericht) stellen aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen einen Betreuungsbedarf der Person fest. Sollten die zu betreuende Person im Vorfeld keinen Betreuer bestimmt haben, kann das Gericht diesen bestellen.
Rechtliche Betreuung umfasst viele Tätigkeitsfelder. Dem Betreuer oder der Betreuerin werden je nach vorliegendem Fall ein oder mehrere Aufgabenkreise zugeteilt.
Das können zum Beispiel folgende Bereiche sein:
Im Gesundheitsbereich:
- die Unterstützung ärztlicher Behandlung und Vorsorge
- die Beauftragung und Koordinierung eines Pflegedienstes
- Organisation geeigneter Reha-Maßnahmen u.v.m.
Im Wohnbereich
- vorrangig das Leben in der eigenen Wohnung sichern
- Betreuung bezüglich Mietverträgen
- Vertreten der Intressen gegenüber des Vermieters
Im Fall notwendiger Außer-Haus-Pflege
- Abschließen und prüfen von Verträgen mit Pflegeeinrichtungen
- Vertretung der Interessen gegenüber dieser Einrichtungen
Bei Behördenangelegenheiten
- Interessen vertreten gegenüber Renten- und Krankenversicherung, Sozialamt, Jobcenter u.a.
- Ansprüche durchsetzen gegenüber anderen Institutionen
In Vermögensangelegenheiten
- Schuldenregulierung
- Erbangelegenheiten
- Vermögen und Finanzen verwalten
Der Betreuungsbedarf der betroffenen Person wird in jährlichen Abständen geprüft. Diese Prüfung kann eine Erweiterung oder Verringerung der zugeteilten Aufgabenkreise bewirken.
Werden durch den eingesetzten Betreuer Aufgaben in der Vermögensverwaltung des betroffenen übernommen, wird die korrekte Ausführung dieser verantwortungsvollen Tätigkeit ebenso durch das Gericht geprüft.
Wie Sie einen Betreuer finden oder einsetzen erfahren Sie ► hier.