Wer kann eine Betreuung beantragen?
In den meisten Fällen werden Angehörige, Pflegepersonen oder Behörden, wie das Gesundheitsamt einen Betreuungsbedarf für eine bestimmte Person anmelden. Dies kann auch der Betroffene selbst tun, indem er sich an das Betreuungsgericht wendet.
Zur Feststellung des Betreuungsbedarfes ist in jedem Falle ein ärztliches Gutachten oder eine Anhörung der betroffenen Person notwendig. Im weiteren Verlauf entscheidet ein der Richter unter Prüfung der Sachverhalte über den Betreuungsumfang.
Wer darf betreuen?
Im günstigsten Fall wird im Vorfeld von der zu betreuenden Person ein Betreuer festgelegt. Dies kann ein Familienmitglied oder eine Person des Vertrauens sein. Auch im Internet oder über die Berufsverbände können Sie geeignete Betreuer finden.
Die Bestimmung eines Betreuers erfolgt über eine Betreuungsverfügung. Diese können Sie hier herunterladen:
► Download Muster Betreuungsverfügung
Ist kein Betreuer festgelegt, bestimmt das zuständige Betreuungsgericht den rechtlichen Betreuer oder die Betreuerin und dessen Aufgabenbereiche.
Gut zu wissen
Um Angelegenheiten für eine volljährige Person, welche dazu nicht imstande ist, zu regeln, benötigen Sie eine Vollmacht. Das bezieht sich auch auf Ehegatten, Kinder oder die Eltern.
Beratung ist das A und O
Eine umfassende und fachgerechte Beratung rund um das Thema Betreuung erhalten Sie bei uns im Betreuungsbüro Lein, Jonny. Gerne setzen wir uns mir Ihnen zusammen und besprechen Ihre persönlichen Angelegenheiten zu diesem wichtigen Thema.